Man muss die geförderte Immobilie als Eigentümerin oder Eigentümer selbst bewohnen, mindestens ein Kind unter 18 Jahren im Haushalt haben, das neue Haus oder die Eigentumswohnung muss die einzige Wohnimmobilie in Deutschland sein, und das Haushaltseinkommen darf maximal 60.000 Euro pro Jahr bei einem Kind betragen, zuzüglich 10.000 Euro für jedes weitere Kind.