Allgemeine Geschäftsbedingungen

1: Angebote sind 4 Wochen bindend, dann aufgrund möglicher Änderungen von Materialbeschaffung und Herstellung freibleibend, Transportkosten trägt gem. 466 BGB der Besteller. Eingeräumte Rabatte können jederzeit widerrufen werden. Eine Transportversicherung wird nur auf Wunsch und Kosten des Bestellers abgeschlossen.

2: Bei aufgrund von Bestellungen des Kunden kalkulierten Mengen von Zubehör (Heizungsrohr, Folien, Leisten, Füllestrich, Gewebe, Fliesenkleber) haftet der Verkäufer nicht für die heiztechnische Belastbarkeit, Genauigkeit von sonstigen für die Bauplanung erforderliche Kalkulationen oder für weiterführende Schäden.

3: Wird auf Wunsch eines Händlers eine Kundenbaustelle direkt beliefert, entsteht kein Anspruch auf Teillieferungen zu anderen Baustellen. Verantwortlich für Transportkosten und volle Kaufpreiszahlung bleibt jeweils der Besteller. In allen Fällen endet die Obliegenheit der Versendung an der Bordsteinkante des Empfängergrundstücks.

4: Es gilt der Erfüllungsstand 56290 Uhler und der Gerichtsstand Landgericht 55543 Bad Kreuznach.

5: Gebrochene oder beschädigte Platten sind unverzüglich nach Inempfangnahme der Ware, auch der vollen Palette, zu rügen. Vor Einbau ist zutreffende Baufeuchte zu kontrollieren.

6: Bruch in handelsüblichen Grenze. 5% der Liefermenge dürfen kleine Fehler oder Bruch aufweisen – gibt zur Beanstandung keinen Anlass. Es bleibt zu berücksichtigen, dass selbst gebrochene Formplatten in Ihrer Funktionsfähigkeit nicht beeinträchtigt sind und noch als Zuschnitt verwendet werden können.

7: Der Verkäufer vermittelt auf Wunsch eine – gesondert vergütungspflichtige – Handwerkereinweisung in die Verlege- und Einbautechnik von Lithotherm, welche Selbstbauern zur Einhaltung der technischen Anforderungen und Höhentoleranzen dringend empfohlen wird. Eine gesonderte Kalkulation der heiztechnischen Auslegung kann je nach Gebäudestandard, Isolierung und Heizlast empfehlenswert sein. Ein hydraulischer Abgleich der druckgeprüften Heizkreise ist durchzuführen.

8: Bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung bleibt das versendete Material Eigentum des Verkäufers.