Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) 2026
Das Jahr 2026 markiert eine Zäsur für die Wärmewende: Mit dem neuen Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) wird die umstrittene 65-Prozent-Regel des GEG durch eine flexiblere Grüngasquote ersetzt. Das beeinflusst direkt, welche Heizung Sie künftig einbauen dürfen. Hier erfahren Sie, wie Sie die Vorgaben des GEG 2026 sicher umsetzen.
Fristen & Fahrplan 2026: Kommunale Wärmeplanung und Ihre Pflichten
Bis Mitte 2026 müssen alle Großstädte (über 100.000 Einwohner) ihre kommunale Wärmeplanung fertigstellen. Dieser Plan legt fest, in welchen Stadtteilen Fernwärmenetze ausgebaut werden und wo Hauseigentümer auf individuelle Lösungen wie Wärmepumpen setzen müssen.
Für wen gilt das GEG im Bestand?
Das Gesetz betrifft fast alle beheizten oder gekühlten Gebäude. Es gibt aber Ausnahmen (§ 105 GEG): Ferienhäuser mit kurzer Nutzung oder Denkmäler sind oft von den strengen Auflagen befreit.
Die zwei goldenen Regeln: Verschlechterungsverbot und Bestandsschutz
Bei einem trockenen Bodenaufbau kommen unterschiedliche Baustoffe zum Einsatz:
- Verschlechterungsverbot (§ 46 GEG): Der energetische Zustand Ihres Hauses darf durch bauliche Änderungen nicht verschlechtert werden. Jede Maßnahme muss den Standard halten oder verbessern.
- Bestandsschutz: Sie müssen nicht sofort alles sanieren. Das Gesetz unterscheidet zwischen Pflichten für alle und Regeln, die nur bei einem Umbau greifen. Ein guter Sanierungsplan nutzt diese Regeln, um Förderung zu sichern und den Hauswert zu steigern.



