Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) 2026

Was Sanierer und Eigenheimbesitzer jetzt wissen müssen

Das Jahr 2026 markiert eine Zäsur für die Wärmewende: Mit dem neuen Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) wird die umstrittene 65-Prozent-Regel des GEG durch eine flexiblere Grüngasquote ersetzt. Das beeinflusst direkt, welche Heizung Sie künftig einbauen dürfen. Hier erfahren Sie, wie Sie die Vorgaben des GEG 2026 sicher umsetzen

Fristen & Fahrplan 2026: Kommunale Wärmeplanung und Ihre Pflichten

Bis Mitte 2026 müssen alle Großstädte (über 100.000 Einwohner) ihre kommunale Wärmeplanung fertigstellen. Dieser Plan legt fest, in welchen Stadtteilen Fernwärmenetze ausgebaut werden und wo Hauseigentümer auf individuelle Lösungen wie Wärmepumpen setzen müssen.

Für wen gilt das GEG im Bestand?

Das Gesetz betrifft fast alle beheizten oder gekühlten Gebäude. Es gibt aber Ausnahmen (§ 105 GEG): Ferienhäuser mit kurzer Nutzung oder Denkmäler sind oft von den strengen Auflagen befreit.

Die zwei goldenen Regeln: Verschlechterungsverbot und Bestandsschutz

Bei einem trockenen Bodenaufbau kommen unterschiedliche Baustoffe zum Einsatz:

  • Verschlechterungsverbot (§ 46 GEG): Der energetische Zustand Ihres Hauses darf durch bauliche Änderungen nicht verschlechtert werden. Jede Maßnahme muss den Standard halten oder verbessern.

  • Bestandsschutz: Sie müssen nicht sofort alles sanieren. Das Gesetz unterscheidet zwischen Pflichten für alle und Regeln, die nur bei einem Umbau greifen. Ein guter Sanierungsplan nutzt diese Regeln, um Förderung zu sichern und den Hauswert zu steigern.

Die „stillen“ Pflichten: Was Sie auch ohne Sanierung tun müssen

Manche GEG-Regeln gelten immer, egal ob Sie gerade umbauen oder nicht. Diese Nachrüstpflichten sollen die größten Energieverluste im Haus stoppen.

Dämmung der obersten Geschossdecke und von Leitungen

Laut § 47 GEG müssen begehbare Dachböden über geheizten Räumen gedämmt sein. Der U-Wert darf maximal 0,24 W/(m² x K) betragen. Alternativ reicht eine Dämmung des Daches aus. Auch Rohre: In kalten Kellern müssen Heizungs- und Warmwasserleitungen sowie Ventile isoliert werden (§ 71 GEG). Achtung beim Hauskauf: Neue Besitzer müssen diese Dämmung innerhalb von zwei Jahren erledigen (§ 73 GEG).

Nachträgliche Dämmung der obersten Geschossdecke gemäß Gebäudeenergiegesetz.

 Austausch alter Heizkessel (30-Jahre-Regel)

Nach § 72 GEG müssen Standard-Öl- und Gaskessel nach 30 Jahren außer Betrieb gehen. Das trifft aktuell vor allem Geräte mit Einbau vor 1996. Ausnahme: Moderne Brennwertgeräte dürfen bleiben. Wer sein Haus schon seit Februar 2002 selbst bewohnt, ist ebenfalls befreit. Beim Besitzerwechsel gilt jedoch wieder die 2-Jahres-Frist zum Austausch.

Alter Öl-Heizkessel im Keller, der gemäß GEG 30-Jahre-Regel ausgetauscht werden muss.

Neue Regeln für Gas- und Ölheizungen: Die Grüngasquote

Mit dem neuen Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) wurde die bisherige, oft als praxisfern kritisierte 65-Prozent-Regel beim Heizungstausch ersetzt. An ihre Stelle tritt die sogenannte Grüngasquote. Das bedeutet für Sie: Wenn Sie eine neue Gas- oder Ölheizung einbauen, müssen Sie nicht mehr sofort nachweisen, woher die erneuerbare Energie kommt. Stattdessen verpflichtet das Gesetz zu einer schrittweisen Umstellung auf klimafreundliche Brennstoffe.

Wegfall der Kopplung an die Wärmeplanung

Mit der neuen Gesetzeslage ist der Einbau einer Gasheizung nicht mehr zwingend an den Status der kommunalen Wärmeplanung gebunden. Während früher der 30.06.2026 als harter Stichtag für die 65-%-Pflicht galt, steht nun die Wahlfreiheit des Heizsystems im Vordergrund. Dennoch bleibt der lokale Wärmeplan wichtig, um zu entscheiden, ob ein Fernwärmeanschluss langfristig die wirtschaftlichere Alternative ist.

Die Grüngasquote ab 2029: Das müssen Sie wissen

Wer sich 2026 für eine neue Gas- oder Ölheizung entscheidet, muss diese schrittweise klimafreundlicher betreiben. Die sogenannte Grüngasquote verpflichtet Sie dazu, ab dem Jahr 2029 mindestens 10 % Ökobrennstoffe (wie Biogas oder grünen Wasserstoff) zu nutzen. Für Anlagen, die bereits kurz zuvor nach altem Recht eingebaut wurden, kann diese Pflicht sogar bei 15 % liegen. Die Quote steigt in den Folgejahren schrittweise an.

Kostenrisiko statt Technologieverbot

Das Gesetz ist technologieoffen, verlagert das Risiko jedoch auf die Betriebskosten. Da Biogas aktuell rund 25 % teurer ist als fossiles Erdgas, sollten Sie bei einer Gasheizung jährliche Mehrkosten von ca. 500 Euro (bei einem typischen Einfamilienhaus) einplanen. Hinzu kommt der planmäßig steigende CO2-Preis, der fossile Brennstoffe zusätzlich verteuert.

Beratungspflicht und Eigenverantwortung

Trotz der neuen Flexibilität bleibt die verpflichtende Beratung bestehen. Wenn Sie eine fossile Heizung einbauen, muss ein Fachmann Sie über die wirtschaftlichen Risiken der Grüngasquote und die künftige Preisentwicklung aufklären. Zudem liegt die Verantwortung für den Nachweis der Quote bei Ihnen: Sie müssen selbst sicherstellen, dass Sie einen entsprechenden Grüngas-Tarif bei Ihrem Versorger buchen.

Was passiert bei einem irreparablen Heizungsausfall?

Ist die Heizung kaputt und nicht mehr reparierbar, darf eine neue Öl- oder Gasheizung eingebaut werden. Es gibt keine Pflicht mehr, nach fünf Jahren die 65-Prozent-Hürde zu knacken. Stattdessen greift für das neue Gerät ab 2029 die schrittweise Grüngasquote.

Sanieren nach Plan: Die 10 %-Regel bei Bauteiländerungen

Wenn Sie die Hülle Ihres Hauses modernisieren, fordert das GEG oft höhere Standards. Die Grenze dafür ist die sogenannte 10 %-Regel.

Erneuerung der Fassadendämmung bei einer energetischen Sanierung am Bestandsgebäude.

Ab wann die energetischen Mindestanforderungen verpflichtend werden

Werden über 10 % einer Bauteilgruppe (wie Fassade oder Fenster) verändert, muss das gesamte Teil nach GEG-Standard gedämmt werden (§ 48 GEG). Beispiel Fassade: Risse flicken ist okay. Erneuern Sie aber den Putz großflächig, müssen Sie dämmen. Auch bei Fenstern: Ein einzelnes Glas tauschen ist frei; bei über 10 % der Fläche müssen die neuen Fenster hochgedämmt sein.

Nachweispflicht: Die Unternehmererklärung

Bei energetischen Sanierungen oder einem Heizungstausch müssen Sie sich die Einhaltung der Regeln schriftlich bestätigen lassen (§ 96 GEG). Diese „Unternehmererklärung“ vom Fachbetrieb zeigt, dass alles passt. Sie müssen dieses Dokument zehn Jahre lang aufbewahren. Wer selbst Hand anlegt, muss die Einhaltung der gesetzlichen Werte dennoch nachweisen. Da die offizielle Unternehmererklärung fehlt, ist hierfür meist ein Sachverständiger nötig. Dieser bescheinigt die korrekte Umsetzung für die Behörden und für Fördergeldanträge.

Förderung und Finanzierung 2026: So sichern Sie sich staatliche Zuschüsse

Im Jahr 2026 ist der Umstieg durch hohe Förderungen finanziell sehr attraktiv. Der Staat hilft beim Heizungstausch und bei der Dämmung mit hohen Summen.

Bis zu 70 % Zuschuss für die neue Heizung

Für den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen bietet die KfW weiterhin attraktive Boni: 30 % Grundförderung, 20 % Klimabonus bei schnellem Tausch und 30 % Einkommens-Bonus (unter 40.000 € Haushaltseinkommen). Einen Extra-Bonus von 5 % gibt es für Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln oder Erdwärme. Maximal sind 70 % Zuschuss (bis 30.000 € Kosten) möglich.

Diese staatliche Unterstützung ist im Jahr 2026 besonders relevant, um die Investitionskosten für eine Wärmepumpe zu senken. Im Vergleich zum Einbau einer neuen Gasheizung bietet die Wärmepumpe so einen effektiven Schutz vor den künftigen Mehrkosten der Grüngasquote: Da Biogas-Tarife bereits heute rund 25 % teurer sind als fossiles Erdgas, rechnet sich die geförderte Wärmepumpe über die Betriebsdauer oft deutlich schneller als ein vermeintlich günstigerer Gaskessel.

Der iSFP-Bonus: 5 % extra für die Gebäudehülle

Dämmung und Fenster werden über das BAFA gefördert. Ein offizieller Sanierungsfahrplan (iSFP) lohnt sich hier besonders: Der Zuschuss steigt von 15 % auf 20 %. Zudem verdoppelt sich die Grenze der förderfähigen Kosten auf 60.000 € pro Jahr und Wohneinheit.

Ergänzungskredite und steuerliche Absetzbarkeit

Zusätzlich bietet die KfW zinsgünstige Kredite an. Alternativ können Sie 20 % der Sanierungskosten direkt über drei Jahre von der Steuer absetzen (§ 35c EStG). Ein zertifizierter Energieberater ist für fast alle Förderungen Pflicht, wird aber ebenfalls vom Staat bezuschusst.

Infografik oder Planung der staatlichen Förderung für den Heizungstausch 2026.

Planungssicherheit durch neue Wahlfreiheit

Durch das neue Gebäudemodernisierungsgesetz hat sich die Ausgangslage für Eigenheimbesitzer verändert. Die starre Pflicht zur sofortigen 65-Prozent-Umstellung ist entfallen und wurde durch die flexiblere Grüngasquote ersetzt. Damit steht im Jahr 2026 nicht mehr der technische Zwang im Vordergrund, sondern die individuelle wirtschaftliche Abwägung.

Zwar bietet der Abschluss der kommunalen Wärmeplanung in den Großstädten nun die notwendigen Fakten über lokale Fernwärmeoptionen, doch die Entscheidung für ein Heizsystem hängt künftig stärker von der persönlichen Kalkulation der Betriebskosten ab. Während die Wärmepumpe durch Zuschüsse von bis zu 70 % und niedrige laufende Kosten besticht, bleibt die Gasheizung eine Option, sofern die ab 2029 steigenden Kosten für Biogas und den CO2-Preis in die Finanzplanung einbezogen werden.

Checkliste für 2026: Ihr Weg zur modernen Immobilie

  • Wärmeplanung prüfen: Liegt der kommunale Wärmeplan meiner Stadt vor und ist ein Fernwärmeanschluss möglich? (Dies ist die wichtigste Entscheidungshilfe gegen die Grüngas-Kostenfalle).

  • Heizungs-Check: Ist mein Kessel älter als 30 Jahre (Austauschpflicht) oder droht ein irreparabler Defekt?

  • Betriebskosten kalkulieren: Habe ich die Mehrkosten der Grüngasquote eingeplant? (Ab 2029 sind mindestens 10 % Biogas Pflicht, was ca. 25 % teurer ist als fossiles Gas).

  • Sanierung planen: Greift bei meinen Projekten (Fassade/Fenster) die 10 %-Regel des GEG? (Falls ja, müssen die Bauteile voll gedämmt werden).
  • Förderung sichern: Habe ich einen Energieberater kontaktiert? (Ein iSFP erhöht den Zuschuss für die Gebäudehülle auf 20 %).
  • Rechtssicherheit: Habe ich die Unternehmererklärung oder den Beleg eines Sachverständigen für meine Unterlagen angefordert? (Wichtig für den Nachweis der GEG-Konformität und für Fördergelder).

Häufig gestellte Fragen

Ist eine Gasheizung mit Biogas günstiger als eine Wärmepumpe?2026-02-27T10:03:24+01:00

In der Anschaffung ja, im Betrieb meist nein. Biogas ist aktuell rund 25 % teurer als fossiles Erdgas. Bei einem durchschnittlichen Einfamilienhaus führt die Grüngasquote zu jährlichen Mehrkosten von etwa 492 Euro. Eine Wärmepumpe ist im Betrieb günstiger und wird zudem mit bis zu 70 % staatlich bezuschusst.

Ist ein Energieberater für die Sanierung 2026 Pflicht?2026-02-25T11:26:29+01:00

Für die meisten staatlichen Zuschüsse der KfW und des BAFA ist die Einbindung eines zertifizierten Energieberaters zwingend vorgeschrieben. Er erstellt den nötigen Sanierungsfahrplan (iSFP) und sichert Ihnen den Zugang zu den maximalen Fördergeldern.

Wie erhalte ich die maximale Förderung von 70 % für meine neue Heizung?2026-02-25T11:26:02+01:00

Die 70 % Förderung setzen sich aus verschiedenen Bausteinen zusammen: der Grundförderung (30 %), dem Klimageschwindigkeits-Bonus (20 %) bei schnellem Austausch und dem Einkommens-Bonus (30 %) für Haushalte mit weniger als 40.000 € zu versteuerndem Jahreseinkommen. Die Gesamtsumme ist jedoch bei 70 % gedeckelt.

Was passiert, wenn mein Gasversorger kein Biogas anbietet?2026-02-27T10:02:23+01:00

Die Verantwortung liegt nun beim Verbraucher. Die ursprüngliche Pflicht für Versorger, grünes Gas bereitzustellen, wurde gestrichen. Sie müssen sich aktiv einen Anbieter suchen, der einen entsprechenden Grüngas-Tarif anbietet, um die gesetzliche Quote ab 2029 zu erfüllen.

Gilt die 65-%-Pflicht für erneuerbare Energien noch?2026-02-27T10:01:55+01:00

Nein, diese starre technische Vorgabe wurde durch die Grüngasquote ersetzt. Sie müssen beim Einbau einer Gasheizung nicht mehr sofort nachweisen, dass 65 % der Energie erneuerbar sind. Stattdessen müssen Sie sicherstellen, dass Sie ab dem Jahr 2029 mindestens 10 % Biogas oder grünen Wasserstoff beziehen.

Muss ich meine funktionierende Gasheizung im Jahr 2026 sofort austauschen?2026-02-27T10:01:28+01:00

Nein. Es besteht weiterhin Bestandsschutz. Eine funktionierende Heizung darf weiter betrieben und repariert werden. Die Pflicht zur schrittweisen Umstellung auf grüne Brennstoffe greift erst, wenn Sie ein neues Gerät einbauen.

2026-02-27T10:19:53+01:00

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