Ja. Seit 2024 gilt die 65 %-Regel im GEG. Eine Hybridheizung ist erlaubt, wenn der Anteil erneuerbarer Energien im Jahresverbrauch bei mindestens 65 % liegt.
Ja. Seit 2024 gilt die 65 %-Regel im GEG. Eine Hybridheizung ist erlaubt, wenn der Anteil erneuerbarer Energien im Jahresverbrauch bei mindestens 65 % liegt.